Dr. Mark Ebersbach – Ihr Spezialist für Kieferorthopädie in Graz

Die Kieferorthopädie beschäftigt sich mit der Erkennung und Behandlung von Fehlstellungen des Zahn- und Kieferhalteapparats. Je nach Befund stehen Ihnen in unserer Praxis dafür verschiedene Methoden zur Verfügung.

Aligner

Transparente Schienen und moderne Brackets

Eine optimale Lage der Zähne verringert das Karies- und Parodontitisrisiko, verhindert Kiefergelenksprobleme, beugt Migräne sowie Verspannungen im Rücken- und Nackenbereich vor und steigert Selbstwertgefühl und Selbstsicherheit. Die von uns verwendeten transparenten Schienen (Aligner) sind nahezu unsichtbar, herausnehmbar und innerhalb kurzer Zeit einsatzbereit. Die gesamte Mundhygiene kann damit wie gewohnt durchgeführt werden, ohne dass die Mundschleimhaut beeinträchtigt wird. Alternativ dazu kommen festsitzende Zahnspangen (Brackets) infrage. Die Dauer der kieferorthopädischen Behandlung hängt von der Diagnose ab, liegt jedoch im Schnitt zwischen zwei und drei Jahren.

Retention

Da die Zähne nach der Behandlung noch sehr beweglich sind, müssen sie stabilisiert werden. Hinzu kommt, dass Alterungsprozess, Kauflächenabrieb und Wachstumsdruck der Weisheitszähne zu weiteren Verschiebungen und damit erneuten Zahnfehlstellungen führen können. Eine Stabilisierung erreicht man wahlweise mithilfe eines festsitzenden Retainers oder einer herausnehmbaren Schiene, die nachts getragen werden muss.

Wahlkieferorthopäde

Veröffentlichung der Kieferorthopädischen Behandlungspreise im Sinne Paragraph 153 ASVG

  • Interzeptive Kieferorthopädie

    € 879,00

    (abnehmbare Spange)

  • Reparatur im Rahmen der interzeptiven Behandlung

    € 60,80

    (bewilligungspflichtig)

  • IOTN Feststellung

    € 50,70

  • Kieferorthopädische Hauptbehandlung

    € 1.666,-

    Teilbetrag 1

  • Kieferorthopädische Hauptbehandlung

    € 926,-

    Teilbetrag 2

  • Kieferorthopädische Hauptbehandlung

    € 1.111,-

    Teilbetrag 3

  • Reparatur bei der kieferorthopädischen Hauptbehandlung

    € 60,80

    (bewilligungspflichtig)

  • Ausgliederung der Apparatur nach einem Wechsel des Behandlers

    € 177,30

  • Ausgliederung der Apparatur nach Abbruch der kieferorthopädischen Behandlung

    € 177,30

Vor Behandlungsbeginn wird von uns ein Antrag auf Kostenersatz bei der Krankenkasse eingereicht.